Als Unternehmer ist man verpflichtet seine technischen Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Vorgaben dazu sind unter andrem in der BetrSichV § 14 Abs. 6 Satz 2, VDI 4068 VDI 4069 & TRBS 1201/1203 und vielen weitere Vorschriften und Regelwerken festgelegt.

 

Prüfintervalle:

Die Intervalle für die regelmäßigen UVV Prüfungen kann der Unternehmer grundsätzlich an der von Ihm erstellten Gefährdungsbeurteilung festlegen. Laut der o.g. Vorschriften sind die Prüfungen jedoch mindestens einmal im Jahr vorgeschrieben.

Kurz an einem Beispiel erläutert: Ein Gabelstapler wird unter normalen Bedingungen 8 Stunden pro Tag bewegt. Der Unternehmer kommt in seiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis das der größt mögliche Prüfintervall von einem Jahr festgelegt werden kann. Wird das Gerät jedoch unter schweren Bedingungen eingesetzt (die Maschine läuft immer an Ihrer Belastungsgrenze) oder das Gerät wird im Mehrschichtbetrieb betrieben dann sind kürzere Intervalle festzulegen. Der Grund dafür ist der denkbar einfach. Der Verschleiß in einem Jahr ist erheblich größer. Um Gefahren durch Verschleiß oder anderweitige Beschädigungen rechtzeitig zu erkennen ist es notwendig das Gerät öfter zu Inspizieren. Ein weiterer Grund kürzere Prüfintervalle festlegen zu müssen sind hohe Fehler bzw. Mängelquoten bei den Prüfungen.

Grundsätzlich ist der Unternehmer immer in der Verantwortung. Er legt die Prüffristen wie oben erwähnt anhand seiner Gefährdungsbeurteilung (siehe TRBS 1111) fest. Beauftragt er jemanden der die Prüfung mit verschlossenen Augen zwischen Tür und Angel für den üblichen Apfel und nen Ei durchführt dann ist er im Schadensfall dafür verantwortlich den falschen „Sachkundigen“ beauftragt zu haben.

Wie prüfen wir:

Natürlich nach den entsprechenden Vorgaben und Richtlinien für das jeweilige Arbeitsmittel. Dort ist aber oft nur von einer Sicht und Funktionsprüfung die Rede. Wir schauen aber soweit wie möglich hinter die Kulissen. Sprich es werden Bleche und Abdeckungen demontiert um möglichst viel vom Ihrem Gerät in Augenschein nehmen zu können. Bei einer UVV Prüfung sehen wir (und auch 99,9% unserer Kunden) es als absolut Sinnvoll an im Zuge der Prüfung kleinere Wartungs-, und Reparaturarbeiten direkt mit durchzuführen. Dazu zählt z.B.

kontrollieren und korrigieren der Betriebsstoffe (Öle, Wasser usw.)
abschmieren des Gerätes (Bolzen, Buchsen, Gelenke usw.)
erneuern von defekten Glühbirnen
messen des Frostschutzgehaltes im Kühlwasser
usw.
Grundsätzlich erfolgt alles in vorheriger Absprache. Größere Reparaturen müssen in der Regel an einem separaten Termin durchgeführt werden.

Erstabnahme Prüfung:

Viele Unternehmer fragen sich warum Sie Arbeitsmittel die (scheinbar) neu aus dem Regal kommen vor Inbetriebnahme prüfen lassen müssen. Die Arbeitsmittel sind schließlich unbenutzt und eine UVV Prüfung kostet Zeit und Geld. Ein Argument was durchaus seine Berechtigung hat. Mit der Zeit konnten wir jedoch einige Mängel bildlich festhalten die bei Erstabnahmeprüfungen festgestellt worden sind.

Die Gründe dafür sind u.a.

der nicht sachgemäße Umgang während der Lagerung und/oder Transport
die Fehlerquelle Mensch die bei der Produktion nicht ordentlich gearbeitet hat
Im schlimmsten Fall könnte bei einem Unfall jemand zu Tode kommen oder aus wirtschaftlicher Sicht ein ganzer Betrieb abbrennen. Werfen Sie doch mal einen Blick in unsere Bildergalerie.