Die Ausbildung kann bei uns im Hause oder ab 5 Teilnehmern auch bei Ihnen vor Ort stattfinden. Voraussetzung ist das Sie einen geeigneten Raum (Beamer/Leinwand bringen wir bei Bedarf mit), genug Platz für die praktischen Fahrübungen und natürlich die entsprechenden Maschinen bereithalten. Nachfolgend ein paar Infos zum Bedienerschein Flurförderzeuge.

Grundlagen und Voraussetzungen:

Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand).

Die Teilnehmer müssen folgende Voraussetzungen mitbringen:

Mindestens 18 Jahre alt
Man kann den Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen auch unter 18 erlangen. Allerding ist das selbstständige Führen nur Zulässig wenn dies dem Ausbildungszweck dient und die Tätigkeit entsprechend überwacht wird. Gerne lassen wir Ihnen diesbezüglich ausführliche Informationen zukommen.

 

Körperliche Eignung
Der Teilnehmer muss u.a. gut sehen, gut hören, gute Reaktionsfähigkeiten, bewegliche Gliedmaßen usw. haben. Die Eignung wird üblicherweise im Rahmen einer Betriebsärzlichen Untersuchung auf Eignung von Fahr, Steuer und Überwachungstätigkeiten durchgeführt.
Die Untersuchung kennen viele noch unter den Namen G25 (neu DGUV-I 240-250)

 

Geistige und charakterliche Eignung
Der Teilnehmer muss das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge haben, die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können, die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

Ausbildungsstufen

Stufe 1:  Allgemeine Ausbildung (Frontstapler)

theoretischer Teil: Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen), Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten)
praktischer Teil: Aufnehmen, transportieren, absetzen und stapeln von Lasten, gebrauch von üblichen Anbaugeräten

Dauer:  laut DGUV Grundsatz 308-001 mind. 20 UE (je 45 min) wovon der theoretische Teil mind. 10 UE betragen muss. Tagesschulungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis der praktischen Vorkenntnisse) gültig/möglich

 

Stufe 2: Zusatzausbildung

Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z.B. Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler. Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte.

Dauer: Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung“ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.

 

Stufe 3: Betriebliche Ausbildung (erfolgt i.d.R. durch den Unternehmer)

gerätebezogener Teil: betrifft die im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und Anbaugeräte

verhaltensbezogener Teil: betrifft die Betriebsanweisung nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV-V 68)

Die Betriebliche Ausbildung findet bei Ihnen vor Ort im Betrieb statt. In der Regel wird diese durch den Vorgesetzten durchgeführt denn in jedem Betrieb können Geräte und Verhaltensbezogen Maßnahmen/Vorgaben anders sein.

Dauer: Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung“ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.

 

Abschluss

Zertifikat und Fahrausweis

 

Kosten

1 Tagesschulung (Fortgeschrittene): 180€ p.P mit Nachweis über die praktischen Vorkenntnisse

2 Tagesschulung (Anfänger): 230€p.P

 

Kosten Inhouse Schulung

Auf Anfrage