Die Ausbildung kann bei uns im Hause oder ab 5 Teilnehmern auch bei Ihnen vor Ort stattfinden. Voraussetzung ist das Sie einen geeigneten Raum (Beamer/Leinwand bringen wir bei Bedarf mit), genug Platz für die praktischen Fahrübungen und natürlich die entsprechenden Maschinen bereithalten. Nachfolgend ein paar Infos zum Bedienerschein Hubarbeitsbühnen.

Grundlagen und Voraussetzungen:

Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Grundsatz 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen).

Die Teilnehmer müssen folgende Voraussetzungen mitbringen:

Mindestens 18 Jahre alt
Man kann den Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen auch unter 18 erlangen. Allerding ist das selbstständige Führen nur Zulässig wenn dies dem Ausbildungszweck dient und die Tätigkeit entsprechend überwacht wird. Gerne lassen wir Ihnen diesbezüglich ausführliche Informationen zukommen.

 

Körperliche Eignung
Der Teilnehmer muss u.a. gut sehen, gut hören, gute Reaktionsfähigkeiten, bewegliche Gliedmaßen usw. haben. Die Eignung wird üblicherweise im Rahmen einer Betriebsärzlichen Untersuchung auf Eignung von Fahr, Steuer und Überwachungstätigkeiten durchgeführt.
Die Untersuchung kennen viele noch unter den Namen G25 (neu DGUV-I 240-250)

 

Geistige und charakterliche Eignung
Der Teilnehmer muss das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge haben, die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können, die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

Ausbildungsstufen

Arbeitsbühnen werden grundsätzlich in 2 verschiedene Bauarteilen eingeteilt.

 

Gruppe A:  

Fahrbare Hubarbeitsbühnen, bei denen die senkrechte Projektion des Lastschwerpunktes sich innerhalb der Kippkante befindet.

z.B. Scherenbühne

 

Gruppe B

Fahrbare Hubarbeitsbühnen, bei denen sich die senkrechte Projektion des Lastschwerpunktes auch außerhalb der Kippkante befinden kann.

z.B. Teleskopbühne

Die beiden Gruppen werden dann nochmal unterteilt in verschiedene Typen:

Typ 1: Das Verfahren der Arbeitsbühne ist nur in Transportstellung zulässig z.B. Anhängerbühnen à Bild einfügen

Typ 2: Das Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne ist nur mit einem Steuerpult am Untergestell zulässig (Sondergeräte) à Typ 2 und 3 sind in der Regel kombiniert.

Typ 3: Das Verfahren ist mit angehobener Arbeitsbühne (z. B. Arbeitskorb) und Steuerung von oben möglich z.B. Scheren, oder Teleskopbühnen à Bild einfügen

Dauer: Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens einen Tag.

 

Abschluss

Zertifikat und Fahrausweis

 

Kosten

ab 190€ p.P (1 Tag für Teilnehmer mit praktischen Vorkenntnissen) inkl. Zertifikat und Fahrausweis

Die Schulung erfolgt bei uns auf beide Bauarten (Gruppe A und B).
Außerdem werden Ihre Mitarbeiter im Umgang mit PSAgA auf HAB (persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz auf Hubarbeitsbühnen) geschult.

 

Kosten Inhouse Schulung

auf Anfrage

 

Hinweis: Eine Unterweisung (schriftlich festhalten) auf die jeweilige Arbeitsbühne und auf den jeweiligen Einsatz bei Ihnen vor Ort ist unumgänglich! Die Geräte unterscheiden sich in der Steuerung teilweise erheblich. Gerade beim Bedienen des Notablasses gibt es gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bühnenherstellern! Wer damit nicht umzugehen weiß riskiert im Ernstfall Leben! Weitere Infos auf Anfrage und in unseren Schulungen.